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Last Update:
Freitag,19.Januar.2007

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§ 2 Angebote


Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Preise verstehen sich ab Sitz unserer Firma.


§ 3 Lieferungen und Leistungszeit



1)Verbindliche Vereinbarungen von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform


2)Vereinbarte Liefertermine und -fristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und recht- zeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch seine Vorlieferanten.

3)Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt u.ä. Ereignisse ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, auch wenn sie beim Vorlieferanten auftreten, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen usw.) hat der
Verkäufer nicht zu vertreten. Ist aufgrund dieser Umstände der Verkäufer vorübergehend
außerstande, seine Liefer- oder Leistungspflicht zu erfüllen, so verlängert sich die Lieferfrist
um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Nachfrist. Der Verkäufer wird den
Käufer über das Eintreten eines solchen Falles unverzüglich unterrichten.

4)Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus anderen, als den in Nr.3 von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder nicht fristgerecht erfüllen, so haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5)Treten zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kostensteigerungen ein, insbesondere für
Energie und Personal, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und ein Festhalten am
Vereinbarten Preis unzumutbar machen, so kann der Verkäufer eine Lieferung zum verein-
barten verweigern. Die Parteien werden über den Preis neu verhandeln, wobei der neu ver -
einbarte Preis den Kostensteigerungen in angemessener Weise Rechnung tragen muss.


6)Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 4 Gefahrenübergang, Versand


1)Nimmt der Käufer oder ein von diesem beauftragter Dritter die veräußerte Ware im Betriebe des Veräußerers entgegen, so geht zu diesen Zeitpunkt die Gefahr auf den Käufer über.

2)Wird die Auslieferung der Ware an den Käufer vereinbart, so erfolgt die Versendung für Rechnung und auf Gefahr des Käufers.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Lässt sich der Zweck des Kaufs weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zurechnen und zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Kaufgegenstand bereits bei der Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Der Verkäufer behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäfts gang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, so hat der Käufer diesen bei dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann der Verkäufer vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren. Beim Verkauf gebrauchter Sachen oder wenn sich der Zweck des Kaufs der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zurechnen lässt, verjähren die Ansprüche wegen Mängeln nach einem Jahr.

(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

§ 6 Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1)Bis zur Erfüllung sämtlicher, dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) werden dem Verkäufer Sicherheiten nach den nachfolgenden Vorschriften gewährt. Diese Sicherheiten wird der Verkäufer auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
2)Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3)Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt.
4)Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und Rechte des Käufers gegen seine Abnehmer, sowie im Falle des Weiterverkaufs auf Kredit die Rechte und Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Abnehmer, tritt der Käufer dem Lieferanten bereits jetzt in Höhe der dem Verkäufer zustehenden Forderung sicherungshalber ab.
5)Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weitverkauf für den Verkäufer ermächtigt, die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt unberührt. Die Einziehungsermächtigung kann durch den Verkäufer widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Beträge, die der Käufer von seinem Abnehmer hinsichtlich der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen einzieht, hat der Käufer unverzüglich an den Verkäufer abzuführen.

6)Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, den Verkäufer über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Angabe der für die Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen zu unterrichten und die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen.


§ 8 Zahlungsbedingungen

1)Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware bar zu zahlen. Bei Versendungskauf erfolgt die
Einziehung des Kaufpreises durch Nachnahmeerhebung. Nur bei besonderer Vereinbarung ist dem Käufer gestattet, den Kaufpreis innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auszugleichen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so hat der Käufer pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Verkaufspreises zu leisten, es sei denn, der Verkäufer besteht auf Erfüllung des Liefervertrages.

2)Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz in Verbindung mit der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, seine noch offenstehenden Leistungen zu verweigern, bis eine angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheit gewährleistet wird, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Käufer in Vermögensverfall gerät bzw. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden, die geeignet ist, die Zahlungsansprüche des Verkäufers zu gefährden.

3)Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechsel bedarf besonderer schriftlicher Vereibarung. Diskontfähige Wechsel sind in diesem Falle mit einer Laufzeit von Längstens 90 Tagen ab Rechnungsstellung für den Empfänger spesenfrei zu geben.

4)Teillieferungen gelten als abgeschlossenes Geschäft und unterliegen diesen Zahlungsbedingungen.

5)Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt , die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6)Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei den, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, im übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht nur zulässig, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7)Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Nachfrist bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsforderung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche, als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1)Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

2)Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

§ 10 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nicht berührt.

§ 11 Geltung für Nichtkaufleute und Minderkaufleute

1)Die nach § 3 Nr. 5 mögliche Preiserhöhung setzt bei Lieferung an einen Nichtkaufmann voraus, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferzeitpunkt mindestens 4 Monate liegen.
2)Die Frist für die Anzeige offensichtlicher Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen nach §5 Nr.1 verlängert sich bei der Lieferung an einen Nichtkaufmann auf zwei Wochen.

3)§ 8 Nr. 5 gilt in nichtkaufmännischen Verkehr nicht.

4)§9 findet auf Minderkaufleute und Nichtkaufleute keine Anwendung.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


§ 11 Geltung für Nichtkaufleute und Minderkaufleute

1)Die nach § 3 Nr. 5 mögliche Preiserhöhung setzt bei Lieferung an einen Nichtkaufmann voraus, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferzeitpunkt mindestens 4 Monate liegen.
2)Die Frist für die Anzeige offensichtlicher Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen nach §5 Nr.1 verlängert sich bei der Lieferung an einen Nichtkaufmann auf zwei Wochen.

3)§ 8 Nr. 5 gilt in nichtkaufmännischen Verkehr nicht.

4)§9 findet auf Minderkaufleute und Nichtkaufleute keine Anwendung.

Widerrufsbelehrung gem. Fern Abs.Ges.

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) oder durch Rücksendung der Waren
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem auf den Erhalt dieser Widerrufsbelehrung folgenden Tag, jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware folgenden Tag.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an
die Adresse:

Fa. EMC GMBH
Elisabethstr. 103-105
47799 Krefeld


Widerrufsfolgen:

Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen)
herauszugeben. Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten,
-soweit die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
-er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
-der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene

Verschlechterung außer Betracht. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Warenwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Versandkosten werden Ihnen in diesem Fall erstattet. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei - Lieferung von Computersoftware in versiegelten Packungen, wenn das Siegel von Ihnen geöffnet wurde; - Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Sofern Gegenstand des Vertrages (auch) eine Dienstleistung ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.b. durch Download etc.).

Besondere Hinweise:
Sie werden gebeten, die Rücksendung unter Beilage des Lieferscheins und der Kontoverbindung vorzunehmen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte. Wir bitten Sie, das Produkt in der Originalverpackung an uns zurückzusenden. Außerdem wird empfohlen, dass Sie sich von dem von Ihnen mit der Rücksendung des betreffenden Produkts beauftragten Transportunternehmen eine unterzeichnete Empfangsbestätigung aushändigen lassen und diese aufbewahren. Bitte beachten Sie, dass die in den zwei vorhergehenden Absätzen genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.


Ende der Widerrufsbelehrung.

Euro Mobilfunk Center GmbH - Elisabethstraße 103-105 - D - 47799 Krefeld